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6 praktische Tipps, wie Sie sich jetzt schon für das Lieferkettensorgfaltsgesetz aufstellen
Geschrieben von:  Manos Voutsas | | Geschätzte Lesezeit 5 Minuten

6 praktische Tipps, wie Sie sich jetzt schon für das Liefer­ket­ten­sorg­falts­gesetz aufstellen

Wo stehen Sie bei Ihrer Risikoanalyse im Einkauf? Auf der Schwelle zum dritten Quartal des Jahres beobachten wir bei Kunden zwei Extreme: da sind die einen, die sich gefühlt seit der letzten großen Finanzkrise mit Risikomanagement im Einkauf beschäftigen und mittlerweile einen eigenen Prozess und externe Profi-Tools im Einsatz haben.

Und dann gibt es diejenigen, die sich noch Gedanken darüber machen, wie sie die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geforderte Risikoanalyse bei ihren Zulieferern umsetzen sollen. Und das neben dem täglichen Wahnsinn der Lieferterminverschiebungen, Preiserhöhungsschreiben und dem Fachkräftemangel.

Spätestens ab dem 1. Januar 2023, ist für betroffene Unternehmen bekanntlich Schluss mit dem Überlegen. Auch wenn Sie nicht direkt vom LkSG betroffen sind, werden Sie es indirekt als Teil der Lieferketten Ihrer Kunden und Lieferanten sein.

Dabei ist bereits ein europaweit geltendes LkSG ist in Sicht, das bis spätestens 2024 verabschiedet werden soll. Dieses sieht schärfere Regeln und einen größeren Anwendungsbereich vor als das deutsche LkSG. So z.B. sind Sorgfaltspflichten auch jenseits der unmittelbaren Lieferanten sowie eine zivilrechtliche Haftung im Gespräch. Auch zielt die EU auf Unternehmen ab mit 500 Mitarbeitern bzw. 150 Mio. Umsatz. Die Vorgaben des deutschen Gesetzes umzusetzen kann also eine sinnvolle Investition in die Zukunft sein, die für Sie vielleicht früher greift als gedacht.

Da aller Anfang holprig sein kann, möchte ich Ihnen im Folgenden 6 Tipps geben, wie Sie das angehen können:

1. Don't panic

Verfallen Sie nicht Panik und verschaffen sich einen Überblick darüber, was die konkreten Anforderungen für Ihr Unternehmen sind. Fragen Sie auch bei Ihrer Geschäftsleitung nach, wie weit man bei dieser Thematik schon aktiv ist bzw. welche Vorstellungen dort bzgl. Nachhaltigkeit vorhanden sind.

2. Welche Risiken sind relevant

Machen Sie sich als nächstes ein Bild davon, welche Risiken im Hinblick auf die geforderten Sorgfaltspflichten in Ihren Warengruppen relevant sind und wie Sie diese priorisieren wollen. Ein drohender Reputationsschaden durch Verstöße gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten kann z.B. kostspieliger werden als die eigentlichen Bußgelder.

3. Risikoanalyse

Erfassen Sie im Zuge einer Risikoanalyse zunächst alle unmittelbaren Vertragspartner, indem Sie sich den aktuellen und geplanten Kreditorenstamm auflisten. Das betrifft sowohl den Hausmeisterdienst als auch den chinesischen Werkzeugmacher. Da hierbei in der Regel einige Hundert Lieferanten zusammenkommen, ermitteln Sie zunächst, welches Ihre potenziellen Hochrisiko-Lieferanten sind, indem Sie alle Lieferanten auf ihre Länderrisiken hin prüfen. Diese Vorgehensweise entspricht auch der Vorgabe der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle).

4. Hochrisiko-Lieferanten

Sehen Sie sich dann Ihre Hochrisiko-Lieferanten genauer vor dem Hintergrund an, ob potenzielle Verstöße gegen Menschenrechts-Konventionen und weitere LkSG-Sorgfaltspflichten vorliegen, indem Sie diese gezielt abfragen und die Ergebnisse prüfen. Wichtig hierbei: Sie stehen nicht in der Pflicht, Menschenrechts-Verletzungen wie bspw. in China abzuschaffen. Jedoch sind im Falle von deren Kenntnis bei Ihren Lieferanten, entsprechende Prävention und Abhilfe zu leisten. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass ein Alternativlieferant aufgebaut wird. Wenn Ihr chinesischer Lieferant intern wie extern alle Maßnahmen trifft, um menschenrechts-konform zu agieren und dies nachweist, können Sie mit ihm die Geschäftsbeziehung führen und ihn wie alle anderen Lieferanten, in angemessener Regelmäßigkeit überprüfen.

5. Prozess aufsetzen

Um die regelmäßige Umsetzung im Einkauf zu erleichtern, setzen Sie einen klaren, vertretbaren und nachvollziehbaren Prozess auf. Sie werden die Risikoanalyse bei Ihren Lieferanten von nun an regelmäßig, jedoch mindestens im Jahresrhythmus machen. Die Dauer einer ersten Risikoanalyse erstreckt sich in der Regel auf einen Zeitraum von 8 - 12 Wochen in Abhängigkeit der Anzahl an Lieferanten und dem Anspruch der Warengruppen. Überprüfen Sie daher im Unternehmen, inwieweit Prozesse des vorhandenen Risikomanagements bereits anwendbar sind und was noch benötigt wird. Eine schon kürzlich erfolgte Risikoanalyse lässt sich dabei beispielsweise auch rückwirkend um menschenrechtliche Risiken ergänzen.

6. Leistungsindikatoren im Lieferantenmanagement umsetzen

Hierbei wird Ihnen helfen, die richtigen Leistungsindikatoren im Lieferantenmanagement umzusetzen, damit Verbesserungen über die Zeit messbar werden. Einfache Beispiele für KPI können hier sein:

  • der Anteil bestehender Lieferanten, die auf die Einhaltung des Lieferanten-Verhaltenskodex hin überprüft wurden,
  • der Anteil der auf Nachhaltigkeitsthemen bewerteten Lieferanten und
  • der durchschnittliche Länderrisiko-Wert je Warengruppe. So ist in Ländern wie Polen oder Portugal das Risiko bezüglich Compliance und Sorgfaltspflichten mittlerweile niedriger als in Deutschland.

Da sich in der Praxis der Risikoanalyse vieles wiederholt und standardisierbar ist, lassen sich die genannten Auswertungen bereits mit einfachen Excel-Tools bewerkstelligen. Es kann jedoch auch ratsam sein zu prüfen, ob ein plattformbasiertes Tool entsprechende Unterstützung bietet.

Wenn Sie sich hierzu austauschen möchten oder dabei Unterstützung benötigen, melden Sie sich unter voutsasnothing@durchdenkenvorne.de.

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