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Nachhaltigkeit im Einkauf ist mehr als das Lieferkettengesetz

Nachhaltigkeit im Einkauf ist mehr als das Lieferkettengesetz

Nachhaltigkeit ist aus der gesellschaftlichen Debatte nicht mehr wegzudenken: Kunden wollen, dass wichtige Umwelt- und Sozialstandards bei Ihren Lieferanten und Partnern eine Rolle spielen.

„Do the right thing“: Dabei wollen alle das Richtige tun und sowohl Menschenrechte als auch den ökologischen Fußabdruck im Blick haben. Es gilt, darauf zu achten, dass aus einer Wertschöpfungskette keine Schadschöpfungskette wird.

Bedeutung der Nachhaltigkeit im Einkauf

Während der letzten Jahre hat das Thema Nachhaltigkeit sukzessive auch die Bühne des Einkaufs betreten. Die Zeiten, als im Einkauf dafür Sorge zu tragen war, dass zu nur möglichst niedrigen Preisen beschafft wird, wirken heute antiquiert. Denn klar ist: Wo Zukaufteile bis zu 50-70% der Kosten ausmachen, ist gerade der Einkauf gefragt, nachhaltige Standards in der Lieferkette durchzusetzen.

Was aber bedeutet nachhaltige Beschaffung? Diese lässt sich gut in drei Säulen aufteilen:

  • PEOPLE


    sozialverträglich


    Verantwortungsprinzip
    - Vermeidung Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung
    - Sicherstellung Arbeitsbedingungen
    - Recht auf Kollektivverhandlung
    - Etc.
  • PLANET


    ökologieverträglich


    Kreislaufprinzip

    - lokale Beschaffung (CO2-Fußabdruck)
    - Ökobilanz (Lieferanten und Produkte)
    - Einsatz von Mehrwegverpackungen
    - Vermeidung von Umweltverschmutzung
    - Recyclingkonzepte und Kreislaufwirtschaft
    - Etc.
  • PROFIT


    ökonomieverträglich


    Kooperationsprinzip

    - Schutz wirtschaftlicher Ressourcen vor Ausbeutung
    - faire Preise, fairer Wettbewerb
    - langfristige Verträge und deren Einhaltung
    - Achtung von Eigentumsrechten
    - Etc.

 

Sozialverträgliche Beschaffung bedeutet hierbei, dass ein Unternehmen innerhalb seiner Geschäftsaktivitäten die moralische Mitverantwortung für das soziale Handeln und Nichthandeln seiner Lieferanten trägt. Hierzu gehören sowohl die Vermeidung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung als auch die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsschutz sowie die Förderung von Transparenz und Gleichstellung.

Im Kontext des ökologieverträglichen Einkaufs stehen Themen wie lokale Beschaffung, Mehrwegverpackungen und Circular Economy. Bei der ökonomieverträglichen Beschaffung ist der Schutz wirtschaftlicher Ressourcen von Bedeutung. Zu den Beispielen zählen hier fairer Wettbewerb, die Vermeidung von Ausbeutung, aber die Achtung von Eigentumsrechten.

Nachhaltigkeitsmanagement implementieren

An Nachhaltigkeit führt momentan kein Weg vorbei. Doch wird leider diese Aufgabenstellung häufig mit bürokratischen Berichtspflichten gleichgesetzt.
‚Nachhaltigkeit‘ ist nicht immer das Gleiche und hängt ganz individuell von Ihrem Unternehmensanspruch ab. Wollen Sie nur den Berichtspflichten genügen? Oder gehen Sie weiter und wollen etwas wirksam verändern?

Um hierauf eine Antwort zu liefern, empfehlen wir unseren

 

DDVC Quick-Check Nachhaltigkeit - Vorgehensweise
DDVC Quick-Check Nachhaltigkeit - Vorgehensweise

Wir schätzen Ihren aktuellen Nachhaltigkeits-Status verlässlich ein und identifizieren Verbesserungspotentiale. Wie wir dann gemeinsam weitergehen, und sogar ein effektives Nachhaltigkeitsmanagement implementieren, stimmen wir auf Basis des Quick-Checks ab. 

Nachhaltigkeit als Managementaufgabe
Nachhaltigkeit als Managementaufgabe

Dabei steht dann auch die organisatorische Verankerung von Prozessen und Verantwortlichkeiten im Vordergrund, um sich im Nachhaltigkeitsbericht auf diese Strukturen berufen zu können. Dabei kann eine Einzelperson für alle Inhalte alleinverantwortlich sein. Sinnvolle Arbeitspakete könnten aber auch gut in der gesamten Organisation mit definierten Schnittstellen verteilt werden.
Somit sind Sie gut aufgestellt für das nächste Nachhaltigkeits-Rating.

Bei Interesse an unserem Nachhaltigkeits-QuickCheck, kontaktieren Sie uns unter grosse-wildenothing@durchdenkenvorne.de

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ein umfassendes Gütesiegel für Nachhaltigkeit gibt es bisher nicht. Viele Unternehmen greifen jedoch auf den GRI-Standard (Global Reporting Initiative) oder DKN-Standard (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) zurück. Auch die ISO 26000 bietet einen Leitfaden zur Verankerung gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen und Organisationen.

Einen übergeordneten Rahmen für nachhaltigen Einkauf bilden neue rechtliche Regelungen, die in Kraft getreten sind. Das Lieferkettengesetz wurde im Juni 2021 verabschiedet und orientiert sich inhaltlich an den UN-Leitlinien. Es regelt die Sorgfaltspflichten in Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen.

Das Wichtigste aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zusammengefasst:

  • Das Gesetz erhält seine Gültigkeit ab Anfang 2023 und im Fokus stehen zunächst Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern in Deutschland.
  • Ab 2024 wird auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeiter angepasst.
  • Unternehmen müssen für die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette Sorge tragen. Sie müssen Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten.
  • Bei Kenntnissen von Verstößen besteht die Pflicht zur Analyse vorgelagerter Stufen innerhalb der Lieferkette bis zum direkten Lieferanten.

Mit dem Gesetz gehen folgende Elemente einher:

  • Sorgfaltspflichten, wie z.B. Grundsatzerklärung zur Achtung von Menschenrechten, Risikomanagement, Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, etc.
  • Etablierung eines Beschwerdeverfahrens
  • Jährliche Berichtspflicht
  • Sanktionen wie Bußgelder sowie Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

Was verlangt das Lieferkettengesetz vom Einkauf?

  • Klassifizierung und Priorisierung meiner Lieferanten nach Gefahrenpotenzial und meines Einflussvermögens.
  • Jährliche nichtfinanzielle Berichterstattung anhand ausgewählter Leistungsindikatoren.
  • Regelmäßige Risikoanalysen in meiner Lieferkette im Hinblick auf ausgewählte Nachhaltigkeitskriterien. 

    Dazu zählen: 

    • Einhalten der ILO-Kernarbeitsnormen durch meine Lieferanten.
    • Vermeidung von Quecksilber bei Herstellung, in Produkten und bei Behandlung von Abfällen.
    • Vermeidung der Verwendung und des Ausstoßes von POS (persistente organische Schadstoffe).
    • Vermeidung nicht umweltgerechter Entsorgung.
    • Vermeidung Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle lt. Basler Übereinkommen (insb. Nichtvertragsparteien und Blacklist-Staaten).

Zu dessen Einhaltung sollten Unternehmen sich eine Checkliste erstellen, welche die folgenden Fragestellungen bereithält:

  • Mit welchen Warengruppen und Lieferanten fange ich an und wie ermittle ich meine Hochrisiko-Lieferanten?
  • Welche Rolle spielt dabei die Materialität für Nachhaltigkeitsrisiken?
  • Welcher Berichtsstandard wird bei mir zukünftig herhalten müssen, um Nachhaltigkeit nach EU-Direktive und Lieferkettengesetz umzusetzen?
  • Auf welche Leistungsindikatoren setze ich im Einkauf im Bezug auf Nachhaltigkeit?
  • Welche bestehenden Zertifizierungen bieten Überschneidungen zu den geforderten Sorgfaltspflichten und meinen Nachhaltigkeitsrisiken?
  • Welche Instrumente für Monitoring und Reporting gibt es und welche können dabei helfen?
  • Welche Zielvereinbarungen möchte ich mit Lieferanten treffen und wie erfahre ich mehr über die mittelbaren Lieferanten?

Folgende Maßnahmen sollten vom Einkauf initiiert werden:

  • Orientierung schaffen: IST-Analyse und Erarbeitung der Roadmap.
  • Risikomanagement einführen oder erweitern um Nachhaltigkeitskriterien.
  • Werkzeuge für Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement:
    • Leistungsindikatoren im Einkauf festlegen.
    • Lieferantenbewertung erweitern.
    • Lieferantenselbstauskunft erweitern.
    • Verhaltenskodex für Lieferanten anpassen.
    • Normen und Zertifikate nachhalten.
    • Lieferantenaudit durchführen.
    • Monitoring über Plattformen.
  • Wertanalyse auf Basis von Nachhaltigkeits-Kriterien.

Mehr zum Thema » Nachhaltigkeit ­/ CSR «

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