Nachhaltigkeit im Einkauf ist mehr als das Lieferkettengesetz
Nachhaltigkeit ist aus der gesellschaftlichen Debatte nicht mehr wegzudenken: Kunden wollen, dass wichtige Umwelt- und Sozialstandards bei ihren Lieferanten und Partnern eine Rolle spielen.
„Do the right thing“: Dabei wollen alle das Richtige tun und sowohl Menschenrechte als auch den ökologischen Fußabdruck im Blick haben. Es gilt, darauf zu achten, dass aus einer Wertschöpfungskette keine Schadschöpfungskette wird.
Bedeutung der Nachhaltigkeit für den Einkauf
Während der letzten Jahre hat das Thema Nachhaltigkeit sukzessive auch die Bühne des Einkaufs betreten. Die Zeiten, als im Einkauf dafür Sorge zu tragen war, dass zu nur möglichst niedrigen Preisen beschafft wird, wirken heute antiquiert. Denn klar ist: Wo Zukaufteile bis zu 50-70% der Kosten ausmachen, ist gerade der Einkauf gefragt, nachhaltige Standards in der Lieferkette durchzusetzen.
Was aber bedeutet nachhaltige Beschaffung? Diese lässt sich gut in drei Säulen aufteilen:
-
PEOPLE
sozialverträglich
Verantwortungsprinzip- Vermeidung Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung
- Sicherstellung Arbeitsbedingungen
- Sicherstellung Arbeitsschutzmaßnahmen
- Recht auf Kollektivverhandlung
- Etc. -
PLANET
ökologieverträglich
Kreislaufprinzip
- lokale Beschaffung (CO2-Fußabdruck)
- Ökobilanz (Lieferanten und Produkte)
- Einsatz von Mehrwegverpackungen
- Vermeidung von Umweltverschmutzung
- Recyclingkonzepte und Kreislaufwirtschaft
- Etc. -
PROFIT
ökonomieverträglich
Kooperationsprinzip
- Schutz wirtschaftlicher Ressourcen vor Ausbeutung
- faire Preise, fairer Wettbewerb
- langfristige Verträge und deren Einhaltung
- Achtung von Eigentumsrechten
- Etc.
Sozialverträgliche Beschaffung bedeutet hierbei, dass ein Unternehmen innerhalb seiner Geschäftsaktivitäten die moralische Mitverantwortung für das soziale Handeln und Nichthandeln seiner Lieferanten trägt. Hierzu gehören sowohl die Vermeidung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung als auch die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsschutz sowie die Förderung von Transparenz und Gleichstellung.
Im Kontext des ökologieverträglichen Einkaufs stehen Themen wie lokale Beschaffung, Mehrwegverpackungen und Circular Economy. Bei der ökonomieverträglichen Beschaffung ist der Schutz wirtschaftlicher Ressourcen von Bedeutung. Zu den Beispielen zählen hier fairer Wettbewerb, die Vermeidung von Ausbeutung, aber die Achtung von Eigentumsrechten.
Quick Check Nachhaltigkeit
Das Thema Nachhaltigkeit hat in der Tat viele Facetten und es besteht die Gefahr, dass man sich leicht in den unterschiedlichen Berichtspflichten und Formaten verliert.
Umso wichtiger ist es bei den gesetzlichen Anforderungen den Überblick zu behalten und am Ende zu wissen, was für das eigene Unternehmen wirklich eine entscheidende Rolle spielt. Daher bieten wir unseren „Quick Check Nachhaltigkeit“ an, mit dem wir in Zusammenarbeit mit Ihnen anhand des folgenden Vorgehens schnell feststellen, wie fit Ihr Unternehmen bzgl. Nachhaltigkeit ist, und wo noch Handlungsbedarf besteht.
Sie erhalten abschließend eine Dokumentation der aktuellen Situation inkl. Handlungsempfehlungen (Struktur Nachhaltigkeitsbereich, Umsetzungsideen, Empfehlungen zu Prozessanpassungen), und praxiserprobte Templates zur effizienten Datensammlung für das Aufsetzen eines langfristigen Nachhaltigkeitsmanagements.
Bei Interesse an unserem Nachhaltigkeits-QuickCheck, kontaktieren Sie uns unter grosse-wildenothing@durchdenkenvorne.de
Die Gesetzgebung im Hinblick auf Nachhaltigkeit in der Lieferkette
Ein umfassendes Gütesiegel für Nachhaltigkeit gibt es bisher nicht. Viele Unternehmen greifen jedoch auf EcoVadis oder ähnliche Standards zurück sowie im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichte z.B. auf den DKN-Standard (Deutscher Nachhaltigkeitskodex).
Einen übergeordneten Rahmen für nachhaltigen Einkauf bilden neue rechtliche Regelungen, die in Kraft getreten sind.
Aktuelle Entwicklungen: Vom LkSG zur CSDDD (Stand Sept 2025)
1. Anwendungsbereich der CSDDD
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU verpflichtet Unternehmen mit Sitz in der EU, die mehr als 5.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen. Für Nicht-EU-Unternehmen gelten ähnliche Schwellenwerte, wenn sie in der EU tätig sind.
2. Lieferkettengesetz (LkSG) und CSDDD
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des LkSG vorgelegt. Dieser sieht vor, die Berichtspflicht zum 1. Januar 2023 ersatzlos zu streichen. Unternehmen müssen somit keine Berichte mehr an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln. Die Pflicht zur internen Dokumentation der Sorgfaltspflichten bleibt jedoch bestehen.
3. CSRD und ihre Überschneidungen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ergänzt die CSDDD, indem sie Transparenz über die Umsetzung der Due-Diligence-Pflichten schafft.
Zu dessen Einhaltung sollten Unternehmen sich eine Checkliste erstellen, welche die folgenden Fragestellungen bereithält:
- Mit welchen Warengruppen und Lieferanten fange ich an? Welche Nachhaltigkeits-Risiken haben meine Warengruppen und welchen Nachhaltigkeits-Beitrag leisten meine Wertschöpfungspartner?
- Welche konkreten Maßnahmen und Leistungsindikatoren leite ich daraus ab im Einkauf in Bezug auf Nachhaltigkeit?
- Welcher Berichtsstandard wird bei mir zukünftig herhalten? Welche bestehenden Zertifizierungen bieten Überschneidungen zu den ermittelten Nachhaltigkeitsrisiken?
- Welche Instrumente für Monitoring und Reporting gibt es und welche können dabei helfen?
- Welche Zielvereinbarungen möchte ich mit Lieferanten treffen und wie erfahre ich mehr über die mittelbaren Lieferanten?
Folgende Maßnahmen sollten vom Einkauf initiiert werden:
- Orientierung schaffen: IST-Analyse und Erarbeitung der Roadmap.
- Risikomanagement einführen oder erweitern um Nachhaltigkeitskriterien.
- Werkzeuge für Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement:
- Leistungsindikatoren im Einkauf festlegen.
- Lieferantenbewertung erweitern.
- Lieferantenselbstauskunft erweitern.
- Verhaltenskodex für Lieferanten anpassen.
- Normen und Zertifikate nachhalten.
- Lieferantenaudit durchführen.
- Monitoring über Plattformen.
- Wertanalyse auf Basis von Nachhaltigkeits-Kriterien.
Ermittlung von kritischen Lieferanten durch automatisierte Branchenermittlung (NACE-Code)
Auch mittelständische Unternehmen müssen ab 2025 mit dem Geschäftsbericht auch einen Nachhaltigkeitsbericht erbringen. Hierzu sind die kritischen Lieferanten zu ermitteln.
In der Praxis genügt eine erste Prüfung auf Basis kritischer Wirtschaftszweige (z.B. Gießerei), um diese herausfiltern. Dies wird anhand von NACE-Codes gemacht, die eine Nomenklatur für Tätigkeiten haben.
Über Wirtschaftsauskünfte zu gehen ist sehr kostenintensiv bei zig Lieferanten, eine manuelle Ermittlung des NACE-Codes sehr aufwendig. Hier setzt unser nachfolgender Service an.
Unsere Unterstützung hierbei:
Nutzen unseres selbstentwickelten KI-Tools zur NACE-Code Ermittlung
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