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Lieferkettengesetz
Geschrieben von:  Hans Boot | | Geschätzte Lesezeit 4 Minuten

Lieferkettengesetz

Die meisten Einkaufsabteilungen kennen ihre wichtigsten Lieferanten ziemlich gut. Dies gilt jedoch meistens nur für deren Produktportfolio und Maschinenpark. Geht es um Themen wie Menschenrechte oder Umweltschutz, sieht es dagegen schon eher mau aus. Wenn es nach der Politik geht, könnte sich dies in Zukunft aber grundlegend ändern.

Kennen Sie die Unterlieferanten Ihrer Lieferanten?

In den meisten Fällen wird die Antwort nicht positiv ausfallen, denn sind wir mal ehrlich: Um die Unterlieferanten kümmert sich der Einkauf leider oftmals nicht und gibt damit die Verantwortung weiter an die direkten Lieferanten ab.

Gerade in der aktuellen Situation ist dies natürlich sehr riskant, da ein insolventer Unterlieferant schnell dazu führen kann, dass auch Ihr direkter Lieferant nicht liefern kann. Aber unabhängig davon gibt es hier noch ein anderes sehr wichtiges Thema: „Compliance“.

„Kinderarbeit gibt es in Europa nicht“ ist ein Satz, den ich oft höre. Wenn ich dann jedoch frage, woher der Lieferant seine Halbzeuge oder Rohstoffe hat, sehe ich meistens nur ein grübelndes Gesicht. Es nützt jedoch wenig, wenn nur ein Lieferant in der Lieferkette sich an Gesetze hält – viel wichtiger ist es, dass alle Lieferanten sich daranhalten.

Dies haben natürlich auch unsere Politiker in Europa gemerkt und schon in 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verfasst, welches die Einhaltung der Menschenrechte in Wirtschaftsbezügen gewährleisten sollen. Darauf basierend hat die Bundesregierung in 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erstellt, in dem deutschen Unternehmen sich der Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte stellen sollen. In 2018 hat die Bundesregierung dann sogar die Entscheidung getroffen, dass man notfalls die Großunternehmen dazu per Gesetz verpflichten würde, sollte die Mehrheit dieser Unternehmen sich bis 2020 nicht freiwillig daranhalten.

Nun befinden wir uns im Jahre 2021 und Sie werden es erraten: die Freiwilligkeit hat nicht funktioniert. Nicht mal jedes 5. Großunternehmen erfüllt laut einer Befragung die NAP-Anforderungen. Dies führt dazu, dass der Weg nun über ein Gesetz laufen soll. In diesem Lieferkettengesetz sollen Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter/innen und einen Jahresumsatz von mehr als 40 Mio€ dazu verpflichtet und ggf. auch haftbar gemacht werden, die im Ausland beschafften Güter und Rohstoffe bei allen Lieferanten ihrer Lieferkette hinsichtlich möglicher Compliance-Verstöße zu überprüfen.

„Da sind wir fein raus“ denken sich nun wahrscheinlich viele KMUs. Auch wenn das Gesetz zunächst den Fokus auf Großunternehmen legt, kann man jedoch davon ausgehen, dass es auch kleinere Unternehmen betreffen wird. Sobald nämlich Großunternehmen ihre Lieferanten dazu verpflichten werden, sich an die gültigen Gesetze zu halten, werden diese wiederum das gleiche von ihren Lieferanten erwarten. Somit kommen die Anforderungen irgendwann auch automatisch zu den kleineren Unternehmen.

Fazit

Arbeiten Sie proaktiv an der Erfüllung der Vorgaben des Lieferkettengesetzes und warten Sie nicht, bis Ihr Kunde Sie darauf anspricht!

Auch wir von Durch Denken Vorne Consult haben den proaktiven Weg gewählt und das Lieferkettengesetz zum Anlass genommen, unser Risikomanagementtool dementsprechend anzupassen, damit man für die zukünftigen Anforderungen gewappnet ist.

Durch Information Vorne

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