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Was bedeutet CBAM in der Praxis?
Geschrieben von:  Dr. Ulf Narloch | | Geschätzte Lesezeit 4 Minuten

Was bedeutet CBAM in der Praxis?

Der CO2 Grenzausgleich (CBAM) wird immer wieder kontrovers diskutiert, wenn es um Wettbewerbsfähigkeit und Lieferketten geht. Die EU betritt mit dem ersten Instrument dieser Art Neuland. Und trotz langwieriger politischer Prozesse und komplexer Detailregelungen, kommt dieses Instrument mit klaren Anforderungen.  Hier möchte ich einen Überblick geben, worauf es in der Praxis ankommt. Seit dem 1. Januar 2026 ist CBAM von einem Berichts- zu einem Finanzthema geworden. Compliance und Kosteneffekte beschäftigen vor allem Einkauf und Beschaffung.

Für CBAM-Waren (aus Eisen & Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Elektrizität) sind ab 2027 CBAM-Zertifikate zu erwerben. Damit entstehen – aktuell schwer planbare – Zusatzkosten.

Die Umsetzungsregeln wurden spät veröffentlicht und werden voraussichtlich weiter angepasst. Zudem wird die CBAM-Verordnung aktuell überarbeitet. Dabei ist eine Ausweitung auf weitere (nachgelagerte) Waren vorgesehen.

Für Einkauf und Beschaffung bedeutet das: höhere Komplexität und steigende Kosten. In der Praxis sind neue Lösungen gefordert.

Identifikation von CBAM-Waren und Mengen

Startpunkt ist die korrekte Identifikation der CBAM-Betroffenheit von eingekauften Waren sowie deren Mengen und Zeitpunkt der Einfuhr.

Importierende Unternehmen müssen dazu jährlich eine CBAM-Erklärung abgeben (erstmals im September 2027 für 2026). Unterhalb von 50t CBAM-Importen im Jahr bleiben Unternehmen befreit.

Für konsistente CBAM- und Zolldaten braucht es:

  1. Erfassung relevanter KN‑Codes und Zuordnung zu internen Warengruppen;
  2. Pflege und Abgleich von Menge und Einfuhrdatum in ERP/Datensystemen.

Das erfordert ein CBAM-angepasstes Warengruppen- und Datenmanagement in Abstimmung mit Compliance und Zoll-Funktionen.

Ermittlung von CBAM-Emissionen

CBAM-Grundlage sind die Emissionswerte der Waren. In der Praxis besteht hier große Unsicherheit, insbesondere bei von Lieferanten gemeldeten Daten.

Importeure können EU-Standardwerte (mit Aufschlägen) verwenden. Da diese für viele Herkunftsländer und Waren zu sehr hohen Mehrkosten führen, bieten tatsächliche Emissionswerte der Hersteller die bevorzugte Option.

Jedoch müssen Hersteller sehr hohe EU-Standards erfüllen:

  1. CBAM-konforme Berechnung nach dem letzten Stand der EU-Regeln;
  2. Vollständiger Ausweis aller Berechnungselemente;
  3. Lückenloser Nachweis der Emissionswerte über die gesamte Lieferkette;
  4. Prüffähige Dokumentation aus Monitoringplan und Emissionsbericht;
  5. Verifizierbarkeit durch einen akkreditierten CBAM-Prüfer.

Damit wird die Sicherstellung CBAM-konformer Emissionsdaten zur Kernaufgabe im Lieferantenmanagement.

Beschaffung von CBAM-Zertifikaten

CBAM-Kosten hängen vom CO2-Preis für CBAM-Zertifikate ab. Diese ergeben sich aus dem EU-Emissionshandel (ETS).

Für 2026 werden diese rückwirkend als Durchschnitt für das Quartal berechnet, in dem die CBAM-Waren verzollt werden. Ab 2027 können Zertifikate dann zu einem wöchentlichen Durchschnittspreis fortlaufend gekauft werden.

Durch mögliche Schwankungen der ETS-Preise unterliegt der Kauf der CBAM-Zertifikate damit hohen Preisunsicherheiten. Im Q1/2026 fielen die Preise z.B. um 32% von über 90 EUR/tCO2e auf fast 60 EUR/tCO2e.

Spätestens ab 2027 ist dann eine Beschaffungsstrategie gefragt zur:

  1. Kosten- und Preiskalkulationen mit vorausschauenden CO2-Preisen; 
  2. Absicherung von kurz- und langfristigen Preisschwankungen;
  3. Beschaffung von Mindestmengen, die zum Quartalsende von der EU gefordert sind.

Für Finanzplanung und Controlling wird eine umfassende CBAM-Kostensteuerung und Absicherung von CO2-Preisrisiken unabdingbar.

Schaffung der Voraussetzungen für die CBAM-Umsetzung

CBAM ist eine funktionsübergreifende Aufgabe; Einkaufsabteilungen koordinieren dabei häufig die Schnittstelle zwischen Zoll/Compliance, Lieferantenmanagement sowie Finanzen/Controlling.

Dafür sind die grundsätzlichen Voraussetzungen zu schaffen:

  1. Klärung von Verantwortlichkeiten und das Zusammenspiel der verschiedenen Abteilungen;
  2. Anpassung von Prozessen zum Einholen und zur Integration der Import-, Emissions- und CO2-Preis Daten;
  3. Aufbau von Expertise und Ressourcen (intern & extern) zur Umsetzung der neuen CBAM-Aufgaben.

Auch wenn CBAM schon jetzt kostenwirksam ist, bleibt bis 2027 Zeit, Verantwortlichkeiten, Prozesse und Daten EU-konform und effizient aufzusetzen.

Wer hier Unterstützung benötigt oder Rückfragen hat, kann sich gerne melden.

Autor

Dr. Ulf Narloch ist Gründer und Geschäftsführer der CO2iq Solutions GmbH. Er berät Unternehmen zu wirtschaftlichen Aspekten des Klimaschutzes an der Schnittstelle von Politik und Industrie. CO2 IQ bietet Analysen, Beratung und digitale Anwendungen zur Umsetzung von CBAM-Pflichten und CO₂-Preisen.

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