EU-Entwaldungsverordnung: Einkauf, jetzt wird’s spannend!
Ab Ende 2025 gilt: Ohne EU-Referenznummer keine Zollanmeldung. Klingt sperrig? Ist es auch. Aber: Für uns clevere Einkäufer eine Steilvorlage, um veraltete Prozess anzupassen. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen: Wer Produkte in der EU in Verkehr bringt, die Holz, Kautschuk, Palmöl enthalten, muss künftig nachweisen, dass diese nicht aus Entwaldung oder Waldschädigung stammen. Ab dem 31.12.2025 ist eine Zollanmeldung je Liefercharge der betroffenen Zolltarifnummern ohne gültige Referenznummer nicht mehr möglich.
Wer zunächst an Möbelhersteller, Baumärkte und Buchverlage denkt: Auch Maschinenbauer sind unmittelbar von der Verordnung betroffen, z.B. bei Dichtungen. Denn die Verordnung will, dass Unternehmen, die als ‚Erstinverkehrbringer‘ Fertigprodukte – etwa Dichtungen mit Kautschukanteil – aus Drittländern beziehen, jede Einkaufscharge bis hin zum Erzeugungszeitraum und den Geolokalitäten nachvollziehen können. Und das unabhängig davon, ob die Produkte weiterverarbeitet, selbst genutzt oder wieder exportiert werden
Was Sie jetzt tun sollten
Eine allgemeine Dokumentation reicht nicht wie z.b. beim LKSG: EUDR verlangt je Bestellung belastbare Informationen von ihren Lieferanten und klare Abläufe. Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um diese in ihren Einkaufsprozessen rechtzeitig zu berücksichtigen.
- Workshop und Roadmap: Soll-Ist-Vergleich - Wo stehen Sie heute und wo sind Risiken und wo sind noch Lücken?
- Materialcheck & CN-Codes*: Ermittlung relevanter Warenpositionen.
- Rollenklärung: Wer ist Importeur bzw. Erst-Inverkehrbringer im Unternehmen, der Unternehmensgruppe und im Falle der Lieferanten?
- Lieferantenabfragen: Wie Sie Informationsprozesse standardisieren, um die Risiken einschätzen zu können.
- Bestellprozess und vertragliche Absicherung erweitern um die EUDR Compliance-Pflichten.
- Sonderfälle & Fallstricke wie z.B. Ausnahmen, Mischprodukte, Kleinstmengen, etc. ermitteln.
Das Jahresende naht - nutzen Sie die Chance im Einkauf und nehmen sich dem Thema EUDR an! Gerne können Sie sich dazu melden, wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen. Wir haben hierbei bereits zahlreiche Projekte im Einkauf dazu begleitet und unterstützen Sie gerne dabei Ihr Unternehmen schnell, praxisnah auf die EUDR-Anforderungen vorzubereiten.
* "CN-Code" steht für Kombinierte Nomenklatur (Combined Nomenclature) und ist ein achtstelliges Warenklassifizierungssystem, das in der Europäischen Union verwendet wird. Es basiert auf dem sechsstelligen Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO) und wird für die Einreihung von Waren im Außenhandel der EU und für die Statistik des EU-internen Handels verwendet.